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Das solltest du bei der Verwendung von Social Media Logos beachten!

Social Media Logos verwenden

Auf nahezu jeder Webseite findet man heutzutage ein oder mehrere Social Media Logos, die zur Verlinkung des Accounts der entsprechenden Plattform dienen. Wenn man sich einmal mehrere Webseiten ansieht, dann fällt sehr schnell auf, dass hierbei die unterschiedlichsten Designs vertreten sind, zum Teil existieren auch sehr merkwürdige Eigenkreationen. Hast du dich schon einmal gefragt, ob die Verwendung dieser Logos so ohne weiteres erlaubt ist?

Social Media Logos und Markenrecht

Die simple Antwort lautet: eigentlich nicht! Die Unternehmen besitzen in der Regel das Markenrecht an ihren Logos und haben somit das ausschließliche Recht, diese Logos zu verwenden.

Brand Guidelines beachten

Natürlich ist es nicht im Sinne des jeweiligen Unternehmens, das Einbinden der Logos auf anderen Webseiten zu verbieten - es ist ja schließlich Sinn und Zweck, sich über diese Plattformen auszutauschen und Inhalte zu teilen. Aus diesem Grund existieren von fast jedem relevanten Unternehmen sogenannte Brand Guidelines. Hier wird mehr oder weniger detailliert beschrieben, wie die Logos auf der eigenen Webseite verwendet werden dürfen. In der Regel stellt das Unternehmen hierfür verschiedene Logos für unterschiedliche Zwecke zur Verfügung. Die Form und die Farben sind hierbei vorgegeben und dürfen meist nicht abgeändert werden.

Bei einem Verstoß dagegen wäre theoretisch eine Abmahnung denkbar. In der Realität wird dieser Fall jedoch sehr selten eintreten, da die Toleranz aufgrund der hohen Anzahl an Webseiten, die dagegen verstoßen, vermutlich sehr hoch sein wird. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich an die Brand Guidelines der Unternehmen halten.

Brand Guidelines der wichtigsten Plattformen

Nachfolgend werden die Brand Guidelines derjenigen Plattformen vorgestellt, auf denen ich selbst aktiv bin.

Facebook

Bei Facebook existiert für die Brand Guidelines eine Plattform mit einer eigenen Domain: de.facebookbrand.com. Bezüglich des Logos ist die Entscheidungsfreiheit nicht sonderlich groß, da man abhängig von der Hintergrundfarbe entweder die Logo-Version mit blauem oder weißem Hintergrund verwenden muss. Außerdem darf das Logo nur dafür verwendet werden, um auf seine Präsenz auf Facebook hinzuweisen. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, das Logo zum hervorstechenden Element einer Seite zu machen. Dies ist nachzulesen in den Richtlinien für das f-Logo.

Youtube

Die Bedingungen zur Verwendung des YouTube-Logos sind auf dieser Seite beschrieben. Hier wird unter anderem der Mindestabstand der Logos zu anderen Elementen und die Mindestgröße geregelt. Es darf weder das Seitenverhältnis, noch die Farbe oder die Schriftart unzulässig verändert werden. Die Farbspezifikationen sind auf einer separaten Seite geregelt. Drehungen, Schatteneffekte und selbst die Verwendung des YouTube-Logos innerhalb eines Satzes sind verboten. Auf der Download-Seite, können die Logos heruntergeladen werden können.

Google+

Bei Google+ sind die Regeln nicht sonderlich strikt. In den Google+ Icon Branding Guidelines steht, dass man das Icon wenn möglich so lassen sollte, wie es vorgegeben ist. Wenn man es jedoch mit Icons von anderen Social Media Plattformen darstellt, dann darf das Logo so modifiziert werden, dass es zum Style der anderen Icons passt.

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Erstellt am 11.06.2016 | Zuletzt geändert am 24.05.2018